28. Oktober 2026

Fakt

Am 28. Oktober wurde die Glaubwürdigkeit einer Aussage bezweifelt. Es gibt zwei Berichte über den Abbruch

Am 29. Oktober schrieb El Mundo, die Anklagen hätten einen der marokkanischen Zeugen vom 28. Oktober gefragt, ob er für die marokkanischen Nachrichtendienste gearbeitet habe, und er habe geantwortet, niemals. Am 28. Oktober schrieb laSexta, die Richterin habe eine Befragung abgebrochen, weil die Glaubwürdigkeit einer Aussage bezweifelt wurde. Die beiden Medien erzählen nicht gleich, warum abgebrochen wurde. Keiner der beiden Berichte ist eine gerichtliche Bewertung. Dieses Archiv identifiziert den Zeugen nicht.

  • El Mundo: „Er hat nie für die marokkanischen Nachrichtendienste gearbeitet, sagte er.“ Das Medium ergänzt, die Richterin „habe nicht erlaubt, auf diesem Weg fortzufahren, und angegeben, es gebe keine Anhaltspunkte für das, was angedeutet wurde“.
  • El Mundo, zu einer anderen Frage: Die Richterin brach ab, was „nicht Gegenstand des Verfahrens war“. Das ist die Erklärung dieses Mediums. Sie wird nicht mit der von laSexta zusammengezogen.
  • laSexta: „Die Richterin hat die Befragung abrupt abgebrochen, weil selbst der Anwalt der Stadt Ceuta die Glaubwürdigkeit seiner Aussage bezweifelt hat.“ Dieser Beitrag stellt den Abbruch als Folge der Zweifel dar. Er sagt nicht dasselbe wie El Mundo.
  • laSexta schreibt zwei marokkanischen Zeugen zu, sie hätten versichert, die Gendarmen „hielten keinen Bus und keinen Lastwagen an, der zur Grenze fuhr“, und einer dritten Aussage, die marokkanischen Behörden „begünstigten und beteiligten sich“ und „organisierten die Gruppen“. Das ist nach dem Medium Zeugenaussage, keine erwiesene Tatsache.
  • El Mundo und laSexta beschreiben die Person, deren Aussage bezweifelt wurde, nicht gleich. Dieses Archiv gleicht die beiden Versionen nicht ab und zieht aus ihnen kein Urteil.