13. März 1995
Fakt
Das Organgesetz 1/1995 legt das Autonomiestatut von Ceuta fest
Permanenter Link https://ceutafacts.org/de/fichas/statute-1995/
Das Amtsblatt (BOE) veröffentlicht das Organgesetz 1/1995 vom 13. März, das Autonomiestatut von Ceuta, in Nummer 62 vom 14. März 1995, in Kraft seit dem 15. März 1995. Artikel 1 des konsolidierten Textes besagt, dass Ceuta als Bestandteil der spanischen Nation zu ihrer Selbstverwaltung gelangt.
- Die BOE-Referenz ist BOE-A-1995-6358. Als erlassende Stelle ist die Jefatura del Estado angegeben.
- Das BOE weist selbst darauf hin, dass der konsolidierte Text informatorisch ist und keinen Rechtswert hat, und verweist auf die amtliche Veröffentlichung im Blatt.
- Artikel 1 stellt fest, dass Ceuta «zu ihrem Regime der Selbstverwaltung gelangt und Autonomie für die Verwaltung ihrer Interessen genießt». Artikel 2 bestimmt das Gebiet als «das in der gegenwärtigen Abgrenzung ihres Gemeindegebiets enthaltene».