13. März 1995

Fakt

Das Organgesetz 1/1995 legt das Autonomiestatut von Ceuta fest

Das Amtsblatt (BOE) veröffentlicht das Organgesetz 1/1995 vom 13. März, das Autonomiestatut von Ceuta, in Nummer 62 vom 14. März 1995, in Kraft seit dem 15. März 1995. Artikel 1 des konsolidierten Textes besagt, dass Ceuta als Bestandteil der spanischen Nation zu ihrer Selbstverwaltung gelangt.

  • Die BOE-Referenz ist BOE-A-1995-6358. Als erlassende Stelle ist die Jefatura del Estado angegeben.
  • Das BOE weist selbst darauf hin, dass der konsolidierte Text informatorisch ist und keinen Rechtswert hat, und verweist auf die amtliche Veröffentlichung im Blatt.
  • Artikel 1 stellt fest, dass Ceuta «zu ihrem Regime der Selbstverwaltung gelangt und Autonomie für die Verwaltung ihrer Interessen genießt». Artikel 2 bestimmt das Gebiet als «das in der gegenwärtigen Abgrenzung ihres Gemeindegebiets enthaltene».